Marmelade, Konfitüre, Fruchtaufstrich - alles dasselbe?
Alle Brotaufstriche, die irgendwie aus Früchten hergestellt sind werden hierzulande oft umgangssprachlich als "Marmelade" bezeichnet. Den wenigsten ist bekannt, dass es sehr wohl feine Unterschiede zwischen Marmelade und Konfitüre gibt. Laut EU-Definition besteht jedoch Marmelade ausschließlich aus Zitrusfrüchten.
"Konfitüre" kommt aus dem französischen und bedeutet so viel wie "Eingemachtes". Dieses Wort kam mit vielen anderen Wörtern im 17. Jahrhundert in den deutschen Sprachgebrauch.
"Marmelade" stammt aus dem portugiesischen Sprachgebrauch und leitet sich aus dem Wort "marmelada" für Quittenmus ab.
Konfitüre wirkt vornehmer als Marmelade - vielleicht deshalb, weil Französisch als noble europäische Sprache gilt.
Laut EU-Definition sind es die Zitrusfrüchte, die eine Marmelade ausmachen. Das sind die bekannten Orangen- und Zitronenmarmeladen. Diese bestehen aus mindestens 7,5 % Fruchtfleisch oder den Fruchtschalen. 1 Kilogramm muss in der Herstellung mindestens 200 g Früchte enthalten.
Gelee wird aus Fruchtsaft hergestellt und muss mindestens einen Obstanteil von zumindest 35 % enthalten.
Konfitüre wird aus einer oder mehreren Fruchtarten, Zucker und Wasser hergestellt. Hier sieht die EU je nach Fruchtart einen Mindestfruchtgehalt vor. Bei Erdbeerkonfitüren beträgt der Fruchtanteil mind. 350 g Frucht. Wenn der Fruchtanteil höher ist, darf die Konfitüre mit der Bezeichnung "extra" ausgezeichnet sein. Bei "Erdbeer-Konfitüre extra" beträgt der Fruchtanteil zumindest 450 g. Fruchtstücke können sowohl in Marmelade und Konfitüre vorkommen.
Fruchtaufstriche (Fruchtmuse) weisen einen deutlich höheren Fruchtanteil als Marmelade und Konfitüre auf. Diese werden oft mit Agavendicksaft und anderen Mitteln gesüßt.
Marmelade war in Österreich viele Jahre die gängige Bezeichnung für alle süßen Aufstriche. Vor allem wurden diese Aufstriche auch von bäuerlichen Betrieben als Marmelade verkauft. 2003 wurde ein Wachauer Obstbauer von der Niederösterreichischen Lebensmittelbehörde angezeigt, da er "Marillenmarmelade" erzeugt und verkauft hatte. Die durch die Anzeigt ausgelöste Diskussion führte im Jahr 2004 zur österreichischen Konfitürenverordnung neu. Seither ist es legitim, dass der Verkauf an den Letztverkäufer unter der Bezeichnung "Marmelade" zulässig ist. Das betrifft somit Bauern- und Wochenmärkte. In Supermärkten jedoch werden diese als Konfitüre angeboten.
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